Klasse B
Definition:
- Kraftwagen bis 3,5 t zG
- Mitführen von Anhängern
- Alle Anhänger bis 750 kg zG,
- bei Anhängern mit einer zG von mehr als 750 kg ist die zG der Kombination auf 3.500 kg begrenzt.
Eingeschlossene Klassen: AM und L
Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Mindestalter: 18 / 17*
*17 Jahre: Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis bereits mit 17 Jahren erworben werden.
Begleitendes Fahren (ab 17 Jahre)
Anforderungen an die Begleitperson
- Vollendung des 30. Lebensjahres
- Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B seit mehr als 5 Jahre
- weniger als 2 Punktebelastung im Verkehrszentralregister
» Weitere Infos zur Antragsstellung im Bürgerbüro Regensburg oder im Landratsamt Regensburg
Unsere Schulungsfahrzeuge: